Strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen

Am 01. 07. 2016 tritt die neue Regelung in Kraft, die für ausgewählte Kategorien von Straftaten (Steuervergehen, Straftaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes, Cyber-Kriminalität, Korruption, Geldwäsche u.a.) Verantwortung einführt. Eine Straftat von einer juristischen Person ist eine Tat, die zu ihren Gunsten, im ihren Namen, im Rahmen ihrer Tätigkeit oder durch sie verübt wird, falls statutarisches Organ, ein Dritter, der berechtigt ist, die Gesellschaft zu vertreten, derjenige, der eine Kontrolltätigkeit oder Aufsicht in der Gesellschaft ausübt oder einen entscheidenden Einfluss auf die Führung der Gesellschaft hat oder ein Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Arbeitsverpflichtungen gehandelt hat. Zu den Sanktionen, mit denen die juristische Person bestraft werden kann, gehören Strafe der Auflösung der juristischen Person, Vermögenseinziehung, Einziehung der Sache, Geldstrafe, Tätigkeitsverbot, Verbot, Dotationen oder Subventionen anzunehmen, Verbot, Hilfe und Unterstützung, gewährt aus den Fonds der Europäischen Union, anzunehmen, Verbot der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, Veröffentlichung der Verurteilung.

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