Klienten, die bei der Vergabe von Aufträgen für Warenlieferungen, Erbringung von Dienstleistungen oder der Durchführung von Bauarbeiten unter die Bedingungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen fallen bieten wir Beratung bei der Auswahl des Vorgehens bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen, der Vorbereitung von Dokumentation zu öffentlichen Aufträgen, Auswertung von Angeboten, Revisionsverfahren und bei der Realisierung von Aufträgen an.

Für Klienten, die sich in der Position des Kandidaten, des Bewerbers oder des Konzessionärs befinden, bieten wir rechtliche Beratung sowohl bei der Vorbereitung und Kontrolle von Angeboten, Anträgen auf Teilnahme und anderen im Beschaffungsprozess eingereichten Unterlagen, bei der Ausübung ihrer Rechte mittels Revisionsverfahren und Klagen als auch bei der Realisierung an.