Die Verpflichtung des Händlers über die Bereitstellung von Informationen in der Staatssprache

Die Verpflichtung des Händlers über die Bereitstellung von Informationen in der Staatssprache (Urteil des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik Akt. Z. 6Sžo/13/2012 vom 28. 11. 2012)

Wenn ein Mitarbeiter der kontrollierten Einheit den Kontrollorganen der Slowakischen Gewerbeaufsicht zur Zeit der Kontrolle die Informationen über die Nutzung und Wartung von kontrollierten Produkten in der Amtssprache nicht vorlegen konnte, liegt eine Verletzung des § 13 des Gesetzes Nr. 250/2007 GesSlg. Verbraucherschutzgesetz in der Fassung späterer Vorschriften vor und es ist ein Grund für die Auferlegung von einer Geldbuße.

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